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Letzte Änderung: 30. September 2022

VCampus-NightLine

Da die Auslastung des kommerziellen Internet-Anschlusses von ACOnet in den Nachtstunden sowie am Wochenende jeweils unter 50 % der fix subskribierten Bandbreite liegt, kann Studierendenheimen zu diesen Zeiten wesentlich mehr Bandbreite zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dadurch für ACOnet Mehrkosten entstehen.

Ziel der VCampus-NightLine ist es also, den an ACOnet angebundenen Studierendenheimen

  • täglich von 16:00 bis 09:00 Uhr,
  • an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durchgehend sowie
  • während der Weihnachts-, Februar- und Osterferien durchgehend

eine bessere Internetanbindung ohne Zusatzkosten zu ermöglichen. Dies geschieht, indem die zu diesen Zeiten ungenutzte Bandbreite im ACOnet den Studierendenheimen zur Verfügung gestellt wird.

  • Der Datenverkehr mit ACOnet-Teilnehmern und internationalen Wissenschaftsnetz-Teilnehmern (via GÉANT) ist zu jeder Zeit ausschließlich durch die Bandbreite der Last-Mile-Anbindung des jeweiligen Studierendenheimes limitiert.
  • Die verfügbare Flatrate aus dem kommerziellen Internet - jeweils Upload und Download - beträgt in den oben genannten Zeiträumen bis zum 32-fachen der vertraglichen Bandbreite (sind z.B. vertraglich 2 Mbit/s durch das BMBWF finanziert, so ergibt sich eine NightLine von bis zu 64 Mbit/s pro 100 Heimplätze). Als obere Grenze gilt jedoch: maximal 80 % der Zubringungs-Bandbreite dürfen für kommerziellen Internet-Verkehr genutzt werden, 20 % verbleiben als Qualitätsreserve für Wissenschaftsnetz-Verkehr.
    Beispiel
    : Heim mit 320 Plätzen und 200 Mbit/s Zubringungsleitung => vertragliche Bandbreite 8 Mbit/s, theoretische NightLine (Internet-Flatrate) daher 256 Mbit/s => aufgrund der 80%-Regel wird die Internet-Flatrate auf 160 Mbit/s limitiert => 40 Mbit/s garantierte Wissenschaftsnetz-Bandbreite

Voraussetzungen

Eine spezielle Zusatzvereinbarung für die NightLine (siehe unten) ergänzt die bestehende VCampus-Vereinbarung zwischen dem Heimträger und ACOnet. Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, um die NightLine in Anspruch nehmen zu können:

  • Eine ausreichend dimensionierte Anbindung an ACOnet im Auftrag und auf Kosten der zuständigen Heimträgerorganisation.
  • Alle Endbenutzergeräte müssen mit eindeutigen und nachvollziehbar vergebenen IP-Adressen ausgestattet sein. Unzulässig sind insbesondere NAT oder Masquerading.
  • Das dynamische Bandbreitenmanagement liegt in der Verantwortung der Heimträgerorganisation.
  • Das jeweilige Maximum der zur Verfügung gestellten Internet-Flatrate im Rahmen der NightLine wird aus der vertraglichen Bandbreite mal dem Überziehungsfaktor - unter Einhaltung einer 20%-igen Qualitätsreserve auf der Zubringungsleitung für Wissenschaftsnetz-Verkehr - berechnet und seitens ACOnet technisch begrenzt.
  • Die NightLine-Zusatzvereinbarung ist vollständig ausgefüllt und vom Heimträger digital signiert per E-Mail an admin(at)aco.net zu senden (die Signatur muss mittels Signatur-Prüfung der RTR verifizierbar sein). Alternativ dazu kann das ausgedruckte Formular mit Originalunterschrift auch per Post an uns geschickt werden. In beiden Fällen retournieren wir das von uns digital gegengezeichnete Dokument per E-Mail.
    Beachten Sie bitte, dass die Bedingungen für die NightLine erfüllt sein müssen, bevor Sie uns die Vereinbarung zusenden!

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Zusatzvereinbarung:

Erläuterungen zur Zusatzvereinbarung

Feldname Erläuterung
ACOnet-Teilnehmernummer wird von ACOnet ausgefüllt, falls nicht bekannt
Name der Trägerorganisation offizielle Bezeichnung des Studierendenheimträgers
Unterschrift für den Nutzer das Studierendenheim bzw. die Rechtsperson, die die VCampus-Vereinbarung unterzeichnet hat
Unterschrift für den Betreiber wird von ACOnet gegengezeichnet - bitte freilassen